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Wormser Edikt 1521

Luther wird vogelfrei

Wormser Edikt

Kaiser Karl V. 1517

 

 

Luther  hatte 1517 seine 95 Thesen gegen den Ablasshandel veröffentlicht und in der Folge wurde er in den Kirchenbann getan. Nun sollte auch die Reichsacht über ihn verhängt werden. Doch auf Drängen des Kurfürsten Friedrich des Weisen (1463-1525), dem Schutzherrn Luthers, sollte er erst vom Kaiser gehört werden und so musste sich Luther am 17. und 18. April 1521 auf dem Reichstag zu Worms für seine neue Lehre verantworten. Er weigerte sich dabei standhaft, seine Schriften zu widerrufen:

 

"Wenn ich nicht mit Zeugnissen der Schrift oder mit offenbaren Vernunftgründen besiegt werde, so bleibe ich von den Schriftstellen besiegt, die ich angeführt habe, und mein Gewissen bleibt gefangen in Gottes Wort. Denn ich glaube weder dem Papst noch den Konzilien allein, weil es offenkundig ist, daß sie öfters geirrt und sich selbst widersprochen haben. Widerrufen kann und will ich nichts, weil es weder sicher noch geraten ist, etwas gegen sein Gewissen zu tun. „Hier stehe ich, ich kann nicht anders! Gott helfe mir, Amen."

 

Seine Weigerung die Schriften zu widerrufen, führte im Mai 1521 zur seiner Verurteilung in dem sog. Wormser Edikt.

 

Das Wormser Edikt war ein Erlass Karls V., mit dem über Martin Luther die Reichsacht verhängt und die Lektüre und Verbreitung seiner Schriften verboten wurde. Luther selbst sollte von jedermann, der seiner habhaft werden konnte, an Rom ausgeliefert werden, und es war verboten, ihn zu beherbergen. Durch dieses Edikt wurde Luther nun offiziell für vogelfrei erklärt. Um Luther zu schützen, ließ sein Kurfürst ihn auf dem Rückweg vom Wormser Reichstag am 4. Mai 1521 zum Schein „überfallen“ und auf die Wartburg im thüringischen Eisenach „entführen“. Hier lebte Luther fast ein Jahr als Junker Jörg und übersetzte in der Zeit das Neue Testament, das im September 1522 zur Leipziger Buchmesse erschien (September-Testament).

 

Text des Wormser Edikts —> HIER <—

 

Lutherschriften in Worms —> HIER <—