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Wormser Edikt 1521

Luther wird vogelfrei

Wormser Edikt

Kaiser Karl V. 1517

 

 

Luther  hatte 1517 seine 95 Thesen gegen den Ablasshandel veröffentlicht und in der Folge wurde er in den Kirchenbann getan. Nun sollte auch die Reichsacht über ihn verhängt werden. Doch auf Drängen des Kurfürsten Friedrich des Weisen (1463-1525), dem Schutzherrn Luthers, sollte er erst vom Kaiser gehört werden und so musste sich Luther am 17. und 18. April 1521 auf dem Reichstag zu Worms für seine neue Lehre verantworten. Er weigerte sich dabei standhaft, seine Schriften zu widerrufen: „Hier stehe ich, ich kann nicht anders!“ Seine Weigerung die Schriften zu widerrufen führte im Mai 1522 zur seiner Verurteilung in dem sog. Wormser Edikt.

 

Das Wormser Edikt war ein Erlass Karls V., mit dem über Martin Luther die Reichsacht verhängt und die Lektüre und Verbreitung seiner Schriften verboten wurde. Luther selbst sollte von jedermann, der seiner habhaft werden konnte, an Rom ausgeliefert werden, und es war verboten, ihn zu beherbergen. Durch dieses Edikt wurde Luther nun offiziell für vogelfrei erklärt. Um Luther zu schützen, ließ sein Kurfürst ihn auf dem Rückweg vom Wormser Reichstag am 4. Mai 1521 zum Schein „überfallen“ und auf die Wartburg im thüringischen Eisenach „entführen“. Hier lebte Luther fast ein Jahr als Junker Jörg und übersetzte in der Zeit das Neue Testament, das im September 1522 zur Leipziger Buchmesse erschien (September-Testament).

 

Text des Wormser Edikts —> HIER <—